AGB

1. Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Straubinger Konserven- und Sauerkrautfabrik GmbH & Co. KG erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass diese nochmals gesondert vereinbart werden müssen. Entgegenstehende Bedingungen wird hiermit widersprochen.

2.  Auftragserteilung
Unsere Angebote sind freibleibend. Eingehende Aufträge, auch wenn sie an einen Mitarbeiter unseres Hauses oder eine Handelsagentur erfolgt sind, werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Gleiches gilt für mündliche Abreden und Erklärungen jeder Art. Technisch bedingte Fertigungsänderungen sowie Abweichungen von Maßen, Gewichten, Farben und Mustern bleiben vorbehalten, solange dies für den Besteller zumutbar ist. Alle Muster gelten nur als Typenmuster, die den ungefähren Ausfall der Ware veranschaulichen sollen.

3. Lieferfrist
Ist eine bestimmte Lieferfrist vereinbart, so beginnt diese erst nach Eingang der vom Käufer
beizubringenden Unterlagen. Die von uns genannten Termine und Fristen gelten nur annähernd, es sei denn, wir bestätigen einen Auftrag ausdrücklich als Fixgeschäft. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk/Lager verlassen hat, oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Bei Lieferverzug kann der Käufer nur nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm schriftlich bestimmten angemessenen Nachfrist – verbunden mit der Erklärung, dass er die Annahme der Leistung nach Ablauf dieser Frist ablehnt – oder wenn die Erfüllung des Vertrags infolge des Verzugs für ihn kein Interesse hat, vom Vertrag insoweit zurück treten, als die Ware bis dahin nicht als versandbereit gemeldet wurde. Soweit Teillieferungen erbracht worden sind, ist das Rücktrittsrecht des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für ihn kein Interesse. Für den Fall höherer Gewalt und von uns nicht zu vertretenden Behinderungen wie  z.B. bei Arbeitseinstellung, Arbeitsunfällen, Beschaffungsschwierigkeiten, Lieferungs- und Leistungsverzug von Zulieferern, behördlichen Eingriffen usw. behalten wir uns vor vom Vertrag ganz oder teilweise zurück zu treten, sowie Preise und/oder Lieferfristen zu ändern auch wenn es sich um ein Fixgeschäft handelt. Im Zweifel gelten als höhere Gewalt Krieg, Brand, Streik, Aussperrung, Mangel an Roh- und Hilfsstoffen, Betriebsstörungen, Änderungen der unserer Kalkulation zugrunde liegenden Verhältnissen, bei uns wie bei unseren Lieferanten und Erfüllungsgehilfen. Schadenersatzansprüche stehen dem Käufer insoweit nicht zu.

4. Versand
Der Versand erfolgt in handelsüblichen Verpackungen auf Gefahr des Käufers. Die Sachgefahr geht mit Auslieferung an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Vertragspartner der Straubinger Konserven- und Sauerkrautfabrik über. Entscheidend ist der Beginn des Verladevorgangs. Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers sind wir jedoch verpflichtet die Versicherung zu bewirken, die dieser verlangt. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Vertragspartner. Bei Anlieferung ist die gleiche Anzahl tauschfähiger Paletten, das heißt einwandfreie Europaletten mit entsprechendem Brandzeichen, oder bei Kunststoff Palettentausch einwandfreie H1 Paletten, Zug um Zug zu übergeben. Nicht getauschte Tauschpaletten werden zum Wiederbeschaffungswert ohne Abzug in Rechnung gestellt.

5. Eigentumsvorbehalt

Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen mit uns unser Eigentum. Eingeschlossen sind künftig entstehende Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Wird die Ware vom Käufer be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die neue Sache. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen erwerben wir Miteigentum an der hergestellten neuen Sache und zwar zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes zu dem der anderen benutzten Sachen zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entspricht. Der Käufer hat mit seinen Kunden einen Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen Bedingungen zu vereinbaren. Der Käufer tritt ferner bereits jetzt seine Forderungen aus der Weitergabe dieser Ware sowie die Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an uns ab. Er ist auf Verlangen verpflichtet, den Erwerbern die Abtretung bekannt zu geben und uns für die Geltendmachung unserer Rechte gegen die Erwerber erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich davon Mitteilung zu machen, falls dritte Personen Zugriffe auf die Vorbehaltsware vornehmen. Wir sind zur sofortigen Herausnahme der Warenbestände berechtigt, falls der Käufer die Zahlungen einstellt oder das Vergleichs- oder Konkursverfahren über sein Vermögen eröffnet wird. Der Käufer verpflichtet sich ferner, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren bzw. die daraus hergestellten End- oder Zwischenprodukte nicht anderweitig zur Sicherheit zu übereignen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unseren Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.

6. Zahlung, Zielüberschreitung

Unsere Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk ohne Verpackung und Etikettierung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der deutschen Bundesbank zu berechnen. Die auf unsere Konten überwiesenen Beträge gelten erst dann als bei uns eingegangen, wenn wir entsprechende Nachricht von unseren Geldinstituten haben. Tritt eine erhebliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers ein, so haben wir das Recht, die unverzügliche Bezahlung aller noch offenstehenden Forderungen, auch diejenigen, die noch nicht fällig sind oder für welche Stundung vereinbart ist, zu verlangen. Kommt der Käufer einer solchen Aufforderung nicht binnen 14 Tagen nach, können wir vom Vertrag zurücktreten. Waren, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, können im Falle einer erheblichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers unverzüglich zurückgenommen werden.

7. Miss-, Minderernte
Bei Miss- oder Minderernte sind wir berechtigt, die Liefermenge im Verhältnis des Ausmaßes der Minderernte zu kürzen.

8. Mängelrüge
Trotz umfassender Qualität Sicherungsarbeiten, kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass auch unsere Produkte im Einzelfall einen Mangel aufweisen. Zur Wahrung seiner Rechte obliegt es dem Verkäufer, die gekaufte Ware unverzüglich nach Empfang einer umfassenden Wareneingangskontrolle zu zuführen. Soweit sich die Beschaffenheit nur durch Verarbeitung erkennen lässt ist eine Probeverarbeitung vorzunehmen. Rügen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich nach Eingang der Ware schriftlich mitzuteilen. Unsere Fahrer oder Fremdfahrer sind zur Entgegennahme von Mängelrügen nicht befugt.

9. EAN
Soweit unsere Artikel mit dem EAN Code ausgestattet sind, beschränkt sich unsere Haftung bei fehlerhafter Codierung nur auf unser Verschulden und nur auf Schadenersatz in Form von Umtausch oder Nachlieferung.

10. Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegen uns und unserer Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wenn gegen vertragliche Hauptleistungspflichten zumindest leicht fahrlässig verstoßen wird. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht in Fällen der gesetzlichen Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit eine Haftung nicht ausgeschlossen werden kann, ist die Haftung auf Schäden begrenzt,  die wir bei Vertragsabschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben, oder  unter Berücksichtigung der Umstände, die uns bekannt waren oder  hätten bekannt sein müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind nur ersatzfähig, wenn solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind. Soweit wir beratend tätig werden oder technische Auskünfte geben und diese Auskünfte und Beratungen nicht zu unseren vertraglich geschuldeten Leistungen gehören, erfolgen sie unentgeltlich unter Ausschluss jeglicher Haftung.

11. Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Straubing. Für Klagen des Verkäufers gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Käufers.

12. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Eine unwirksame Bestimmung soll durch eine andere Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt.
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